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Benutzerkennung zur Nutzung der Rechenanlagen und Netze

Was ist eine Benutzerkennung?

Eine Benutzerkennung ist die Benutzerinformation für die Authentifizierung eines Teilnehmers in einem Netzwerk. Diese besteht aus dem Benutzernamen im Netzwerk, auch User-Id oder Id genannt, der in Verbindung mit einem Passwort und der zugewiesenen Zugangsberechtigung den Zugang zum Netzwerk (Intranet, Internet, ...) ermöglicht.

Wer kann eine Benutzerkennung erhalten?

Eine Benutzerkennung erhalten alle Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie. Ebenso erhalten Gäste des Instituts nach Rücksprache mit der Institutsleitung eine Benutzerkennung.

Wie und wann bekomme ich eine Benutzerkennung?

Um eine Benutzerkennung zu erhalten, ist der Antrag auf Zuweisung einer Benutzerkennung mit den gewünschten Angaben zu versehen. Der ausgefüllte Antrag ist von der Verwaltung des Max-Planck-Instituts abzuzeichnen und an die EDV-Abteilung weiterzuleiten.
Nachdem die Benutzerkennung durch die EDV-Abteilung erstellt worden ist, wird der Antragsteller telefonisch oder schriftlich benachrichtigt, um die gewünschte Benutzerkennung per Passworteingabe bei der EDV-Abteilung zu aktivieren.

Was kann ich mit einer Benutzerkennung alles machen?

Nach Erteilen der Benutzerkennung werden dem Antragsteller verschiedene Kommunikationsdienste, Druckdienste sowie Dateidienste zur Verfügung gestellt (siehe auch Dienste).

Wozu verpflichtet die Benutzerkennung?

Die Benutzerkennung verpflichtet zu einem sorgsamen Umgang mit den angebotenen DV-Services des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie. Bei Feststellung von Missbrauch gegen die Benutzungsordnung wird die Benutzerkennung sofort gesperrt.

Was tun bei Problemen?

Bei Problemen im Bezug auf die Benutzerkennung ist die EDV-Abteilung entweder per E- Mail ([Bitte aktivieren Sie Javascript]oder per Arbeitsauftrag zu informieren.

Wann wird die Benutzerkennung gesperrt

Eine Benutzerkennung wird bei Festellung von Missbrauch gegen die Benutzungsordnung gesperrt. Ebenso erfolgt eine Sperrung drei Monate nach Ablauf des Benutzungszeitraums bzw. nach Verlassen des Max-Planck-Instituts für marine Mikrobiologie.

Wie verlängere ich die Benutzerkennung?

Nachdem der Benutzungszeitraum abgelaufen ist, wird der Mitarbeiter bzw. der Gast schriftlich darüber informiert und aufgefordert, den Benutzungszeitraum schriftlich mit dem Antrag auf Verlängerung des Benutzungszeitraums zu verlängern. Geschieht keine Verlängerung, wird drei Monate nach Ablauf des Benutzungszeitraums die Benutzerkennung mit sämtlichen damit verbundenen Funktionen und Daten gelöscht.
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